Sparschwein

Das Finanzamt zahlt das Katzensitting – zumindest zum Teil

Das Finanzamt zahlt das Katzensitting - zumindest teilweise. Das sind doch mal gute Nachrichten: edas Finanzamt zahlt das Katzensitting. Allerdings leider nur mit einem Anteil von 20% - aber immerhin. Um die Kosten zurückzuerhalten, müssen diese in der Steuererklärung unter "haushaltsnahe Dienstleistungen" eingetragen werden.
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